Unsere AGB’s

Allgemeines: 

  1. Das Befahren und Betreten des Betriebsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO.

Waschstraßen-Betrieb:

 Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrts-hinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
  2. Front- sowie Heckscheibenwischer müssen sich in der Ruheposition (Grundstellung) befinden und ausgeschaltet sein. Tankdeckel müssen verriegelt bzw. gegen ein Öffnen von außen gesichert sein. Antennen, Dachgepäckträger müssen vom Fahrzeugführer entfernt bzw. elektrische Antennen eingefahren werden.
  3. Das Fahrzeug muß sich in technisch einwandfreiem Zustand (Lack, Nachlackierung, keine groben Steinschlagschäden, alle Außenteile fest, Reifendruck korrekt, durchschnittliche Beladung, Tuningteile usw.) befinden. Im Zweifel ist Personal vor der Einfahrt in die Waschhalle zu informieren.
  4. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören, (z.B. Spoiler, Antenne, über den Reifen hinausstehende Felgenbetten, Tuning-Felgen, o.ä.) verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  5. Im Falle einer Störung hat der Fahrzeugführer durch Hupen auf sich bzw. die Störung aufmerksam zu machen.
  6. Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Bedienungsanweisungen seines Pkw zu beachten und darüber hinaus rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen.
  7. Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder seinem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebs-grundstückes mitzuteilen.
  8. Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:
  • Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 32 cm
  • Reifen und Felgen mit einer Flankenhöhe von weniger als 6 cm
  • Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
  • Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse
  • Bodenfreiheit von mind. 5,5 cm
  • Oldtimer, also Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind

Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr

SB-Anlagen

Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen, SB-Mattenreiniger, Luftdrucksäulen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzungshinweise/ Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten.
  2. Der Benutzer muß sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/ das Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteilen auftritt.
  3. Ist vor der Wäsche erkennbar, daß durch die Nutzung der bereitgestellten SB-Anlagen das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden können, so hat die Nutzung zu unterbleiben und der Betreiber ist zu informieren. Tritt während der Nutzung ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, daß durch die Fortführung der Nutzung das Fahrzeug, -teile oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Nutzung sofort zu unterbrechen (Stop-Taste) und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.
  4. Bei Benutzung der Hochdrucklanze ist ein Mindestabstand zum Fahrzeug von ca. 30 cm einzuhalten.
  5. Die SB-Waschanlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von Personenkraftwagen (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden. Die SB-Anlagen und ihre Teile dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden. Es ist untersagt, andere Reinigungen mit der SB-Anlage/der Anlagentechnik durchzuführen. Insbesondere sind die Motorenreinigung als auch die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, an denen Kraft- oder Schmierstoffe unmittelbar abgewaschen werden könnten, untersagt. Die SB-Anlage und ihre Anlagenteile dürfen nicht zur Innenreinigung, vor allem nicht zur Innenreinigung von Transportfahrzeugen verwendet werden.
  6. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen, ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
  7. Aus abwasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel/Chemie nicht verwendet werden!
  8. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 2,45 m bzw. 3,50m, auf den Staubsaugerplätzen 3,00 m.
    Die jeweiligen Höhen sind gemäß den angebrachten Schildern (Verbotsschild-Nr. 265 STVO) zu entnehmen.
  9. „Vorsicht beim Saugen“: Aufgrund der Saugkraft der Sauger kann es möglich sein, daß lose im Fahrzeug liegende Teile bzw. Gegenstände aufgesaugt werden können, für die keine Haftung übernommen wird.
  10. Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
  11. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seines Erfüllungsgehilfen.

Kundenkarte / Vorteilskarte / Geschenkkarten

Die Nutzung erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzungshinweise/ Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten.
  2. Die Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße stellt ihren Kunden auf Wunsch eine Waschkarte zur Verfügung. Die Karte wird kostenfrei abgegeben und verbleibt im Eigentum der Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße. Den Kunden steht es frei, sich namentlich zu registrieren oder dies zu unterlassen. Für die Nutzung verschiedener Angebote ist die Registrierung jedoch erforderlich.
  3. Grundsätzliche Vorteile: Die Karte kann als Guthabenkarte mit Geldbeträgen von Minimum 30,00€ aufgeladen werden. Die Aufladung kann bar oder unbar erfolgen. Ab einem Aufladebetrag von 50,00€ erhält der Kunde einen zusätzlichen Geldbetrag nach der jeweils gültigen Bonus-Staffel auf sein Kartenguthaben aufgebucht. Das Guthaben kann im SB-Bereich sowie an der Waschstraße verwendet werden. Einschränkungen: die Aufladung von Gutscheinen erfolgt ohne Gewährung eines zusätzlichen Aufladebonus. Nicht verbrauchte Leistungen/Guthaben verfallen am Ende einer Laufzeit von 60 Monaten. Die Barauszahlung von Guthaben ist nicht möglich.
  4. Vorteile mit namentlicher Registrierung:
    • Kartenersatz bei Verlust: Ein namentlich registrierter Kunde kann bei Verlust seiner Waschkarte Ersatz erhalten. Ein eventuelles Guthaben wird auf die neue Karte übertragen. Wir übernehmen keine Haftung für eingezahlte Beträge bei mißbräuchlicher Verwendung im Falle eines Kartenverlustes bis zum Eingang einer schriftlichen Verlustanzeige. Die Barauszahlung von Guthaben ist nicht möglich.
    • Automatische Aufladung: Ein namentlich registrierter Kunde kann beantragen, daß bei Unterschreiten eines bestimmten Guthabenbetrages die Aufladung automatisch durch SEPA-Lastschriftmandat erfolgt.
    • Sondervereinbarungen / Firmenkreditkonto: Firmenkunden können für einen Fuhrpark von mindestens 5 Fahrzeugen die Führung eines Kreditkontos beantragen. Die Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße stellt je Fahrzeug eine personalisierte Waschkarte aus und belastet monatlich das Konto des Kunden per SEPA-Lastschriftmandat mit den in Anspruch genommenen Leistungen. Bei einem Brutto-Monatsumsatz kleiner 20,- € wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,95 € für Bearbeitung, Einzeltransaktionsnachweise sowie Porto/Versand erhoben.
  5. Der Kunde kann seine Waschkarte zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurückgeben und die Löschung seiner Daten verlangen. Bei Kündigung werden Guthaben nicht erstattet. Mit Kündigung sind Forderungen der Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße sofort zur Zahlung fällig.
  6. Führt die Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße Preisanpassungen durch, so entsteht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu diesem Termin, an dem die Preisänderung wirksam wird.
  7. Verwendet der Kunde seine Waschkarte in einer Weise, die zu einer nicht durch diese Bedingung gestatteten Vorteilsnahme dient, so ist die Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße berechtigt, die Karte zu sperren und einzuziehen. Eventuelle Guthaben werden nicht erstattet. Die Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße behält sich weitergehende Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor. Verhält sich der Kunde auf eine Weise, die dazu berechtigen, ein Hausverbot auszusprechen, so ist die Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße berechtigt, die Waschkarte zu sperren.
  8. Wird bei einem Kundenkreditkonto oder einer Vereinbarung zur automatischen Aufladung das SEPA-Lastschriftmandat nicht eingelöst, so werden die betroffenen Waschkarten gesperrt. Wurden bereits Leistungen im Vertrauen auf die Einlösung des SEPA-Lastschriftmandates erbracht, so sind diese mit sofortiger Wirkung in der Höhe fällig, die vom Kunden ohne die Gültigkeit der Sondervereinbarung zu leisten gewesen wäre. Zusätzlich werden 3,00 € Rücklastschriftgebühren und 5,00 € Mahngebühr erhoben.
  9. Bei kurzfristigem Ausfall der Waschanlage oder Teilen des Betriebes entsteht dem Kunden kein Anspruch gegenüber der Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße. Dies gilt auch wenn der Ausfall durch Umbaumaßnahmen oder durch Wartung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn die Benjamin + Oliver Gozdowski GdbR-Waschstraße vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, daß sich Bedingungen als lückenhaft erweisen.

Stand: März 2026

Hinweise während der Autowäsche

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